Eine Selbstauskunft ausfüllen, den Einkommensnachweis schicken und hoffen, dass der Vermieter einen mag – für viele Mieter gehört das zum unangenehmsten Teil der Wohnungssuche. Manche Fragen in diesen Bögen sind harmlos, andere gehen deutlich zu weit. Die gute Nachricht: Nicht jede Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. In manchen Fällen dürfen Sie sogar bewusst falsch antworten, ohne dass der Mietvertrag später deswegen angefochten werden kann.
Wann dürfen Vermieter überhaupt fragen – und wann nicht?
Das Mietrecht erlaubt Vermietern nur solche Fragen, die für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrags relevant sind. Alles, was darüber hinausgeht, ist datenschutzrechtlich problematisch. Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO setzen hier klare Grenzen.
Diese Fragen dürfen Sie getrost falsch beantworten
- Schwangerschaft und Kinderwunsch
Fragen wie „Sind Sie schwanger?“ oder „Planen Sie Kinder?“ sind unzulässig. Sie dürfen hier ohne Bedenken „Nein“ sagen. Eine spätere Anfechtung des Mietvertrags wegen „arglistiger Täuschung“ hat in diesen Fällen kaum Chancen. - Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung
Diese Fragen sind in der Regel unzulässig. Sie dürfen frei antworten – oder die Antwort verweigern. - Politische Einstellung oder Vereinsmitgliedschaften
Geht den Vermieter nichts an. Falsche oder keine Angabe ist erlaubt. - Vorstrafen (außer bei schweren Delikten)
Es gibt kein allgemeines Recht des Vermieters, nach Vorstrafen zu fragen. Nur bei besonders relevanten Straftaten (z. B. Wohnungseinbruch, schwerer Betrug) kann eine Nachfrage zulässig sein. Bei den meisten kleineren Vorstrafen dürfen Sie verneinen. - Raucherstatus
Hier gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Viele Gerichte sehen die Frage als unzulässig an. Sie dürfen also beruhigt „Nein“ sagen, auch wenn Sie gelegentlich rauchen.
Diese Angaben müssen Sie wahrheitsgemäß machen
Bei folgenden Punkten sollten Sie nicht lügen:
- Einkommen und Bonität (Mietverhältnis muss wirtschaftlich tragfähig sein)
- Anzahl der einziehenden Personen (relevant für die Wohnungsgröße und Nebenkosten)
- Beruf und Arbeitgeber (zur groben Einschätzung der Einkommenssicherheit)
Praktische Tipps für die Selbstauskunft
- Lassen Sie unzulässige Fragen einfach weg oder schreiben Sie „nicht relevant“ / „keine Angabe“.
- Bei hartnäckigen Vermietern können Sie freundlich antworten: „Ich gehe davon aus, dass diese Frage für die Entscheidung keine Rolle spielt.“
- Schicken Sie keine Originale von Gehaltsabrechnungen oder Schufa-Auskünften – Kopien reichen völlig aus.
- Nutzen Sie den Mieterverein, bevor Sie eine Selbstauskunft abgeben. Viele Vereine haben Mustervorlagen für rechtssichere Antworten.
Fazit: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr ganzes Leben offenzulegen
Vermieter dürfen prüfen, ob Sie die Miete zahlen können und ob die Wohnung zu Ihrer Lebenssituation passt. Alles darüber hinaus geht sie nichts an. Wer seine Rechte kennt, muss bei unzulässigen Fragen kein schlechtes Gewissen haben – und darf sie auch ruhig falsch beantworten.
Die nächste Wohnungssuche muss kein Spießrutenlauf werden. Mit etwas Vorbereitung und dem richtigen Umgang mit unzulässigen Fragen behalten Sie die Kontrolle – und nicht der Vermieter.















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