Schönheitsreparaturen gehören zu den größten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Viele Mieter unterschreiben ihren Mietvertrag, ohne genau zu wissen, was sie am Ende der Mietzeit wirklich machen müssen. Dabei sind viele Klauseln in Mietverträgen unwirksam – und das spart oft richtig Geld.
Was sind Schönheitsreparaturen eigentlich?
Schönheitsreparaturen umfassen das Streichen, Tapezieren und gelegentliche kleinere Ausbesserungen von Wänden, Decken, Türen und Fenstern. Es geht also um die optische Instandhaltung der Wohnung durch normalen Gebrauch. Reparaturen an der Bausubstanz (z. B. defekte Fenster oder Leitungen) gehören dagegen zum Vermieter.
Wann müssen Sie als Mieter Schönheitsreparaturen machen?
Grundsätzlich nur dann, wenn es wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Viele ältere Verträge enthalten jedoch Klauseln, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind. Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, die Mieter deutlich stärken.
Häufige unwirksame Klauseln
- „Die Wohnung ist bei Auszug frisch gestrichen zu übergeben“ – Diese starre Klausel ist in den meisten Fällen unwirksam, weil sie keine Rücksicht auf den Zustand bei Einzug nimmt.
- Feste Fristen (z. B. alle 3 Jahre streichen) – Solche starren Fristen sind seit vielen Jahren nicht mehr zulässig.
- „In neutralen Farben“ – Der Vermieter kann in der Regel keine bestimmte Farbe vorschreiben, solange die Wohnung in einem ordentlichen Zustand ist.
- „Vollständige Renovierung bei Auszug“ – Auch diese Formulierung ist meist unwirksam.
Was Sie bei Einzug unbedingt prüfen sollten
Lassen Sie sich beim Einzug ein Übergabeprotokoll geben und fotografieren Sie den Zustand der Wohnung ausführlich (am besten mit Datum). Besonders wichtig: Notieren Sie, ob die Wände bereits gestrichen oder tapeziert waren und in welchem Zustand sie sich befanden. Das ist später Ihr wichtigster Beweis.
Tipps für den Auszug
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau – Schauen Sie nach, ob und wie Schönheitsreparaturen geregelt sind.
- Normalen Gebrauch berücksichtigen – Kleine Abnutzungen (z. B. durch Möbel oder Kinder) müssen Sie in der Regel nicht beseitigen.
- Keine übertriebenen Forderungen akzeptieren – Viele Vermieter verlangen mehr, als ihnen zusteht.
- Bei Unsicherheit den Mieterverein fragen – Eine kurze Beratung kann Sie vor teuren Fehlern bewahren.
Fazit
Schönheitsreparaturen sind kein Freifahrtschein für den Vermieter. Viele Klauseln in Mietverträgen halten vor Gericht nicht stand. Wer seine Rechte kennt und den Zustand der Wohnung bei Einzug gut dokumentiert, kann sich am Ende oft eine aufwendige und teure Renovierung sparen.
Im Zweifel lohnt es sich fast immer, die Klausel im Mietvertrag von einem Fachanwalt oder Mieterverein prüfen zu lassen. Das spart am Ende meist mehr Geld, als die Renovierung kosten würde.
















