Wenn der Vermieter plötzlich mit einem freundlichen Angebot vor der Tür steht – neue Fliesen im Bad, ein frischer Anstrich oder endlich die Reparatur des undichten Fensters –, klingt das zunächst nach einem Glücksfall. Die vermeintliche Gegenleistung: eine „freiwillige“ Anpassung der Miete. Was sich anhört wie ein faires Geschäft, entpuppt sich bei näherem Hinsehen häufig als geschickte Strategie zur Renditesteigerung. Der Berliner Mieterverein warnt eindringlich vor dieser Methode.
Die Masche: Reparatur gegen Mieterhöhung
Das Prinzip ist einfach und perfide zugleich: Vermieter oder von ihnen beauftragte Dienstleister bieten Mieterin längst überfällige Renovierungen oder Reparaturen an. Im Gegenzug soll der Mieter einer Mieterhöhung „freiwillig“ zustimmen. Geschulte Gesprächsführer appellieren an das Verständnis für gestiegene Kosten und angeblich kaum noch finanzierbare Investitionen. Besonders Mieter mit alten Verträgen und niedrigen Bestandsmieten geraten dabei ins Visier.
Ein vom Berliner Mieterverein getestetes Unternehmen wirbt offen damit, innerhalb von sechs bis acht Wochen Mieterhöhungen von 30 bis 40 Prozent zu erreichen – unabhängig vom Mietspiegel. Statt einer regulären Mieterhöhung nach § 558 BGB wird eine einvernehmliche Vereinbarung nach § 557 BGB angestrebt. Denn: Stimmt der Mieter zu, greifen weder Kappungsgrenze noch Mietspiegel.
Was Vermieter eigentlich müssten – und warum das Angebot keines ist
Das Entscheidende, worüber die freundlichen Gespräche hinwegtäuschen sollen: Vermieter sind nach § 535 BGB ohnehin zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet. Tropfende Wasserhähne, undichte Fenster oder Schimmel sind keine freiwilligen Leistungen, die mit einer Mieterhöhung honoriert werden müssen – es sind Mängel, deren Beseitigung das Gesetz vorschreibt.
Wer auf ein solches Angebot eingeht, zahlt doppelt: einmal mit der höheren Miete und einmal mit dem Verlust gesetzlicher Rechte. Der Berliner Mieterverein bringt es auf den Punkt: In den meisten Fällen handelt es sich um ein einseitiges Geschäft zugunsten der Vermieterrendite.
So schützen Sie sich als Mieter
Wer ein solches Angebot erhält, sollte folgende Punkte beachten:
- Nichts überstürzt unterschreiben. Lassen Sie sich niemals vor Ort zu einer Unterschrift drängen. Nehmen Sie das Angebot mit und prüfen Sie es in Ruhe.
- Vergleichsmiete kennen. Informieren Sie sich über die ortsübliche Vergleichsmiete. Liegt der verlangte Betrag darüber, gibt es keinen Grund zur Zustimmung.
- Kosten hochrechnen. Rechnen Sie die monatliche Mehrbelastung auf fünf oder zehn Jahre hoch. Oft zeigt sich dann, wie unverhältnismäßig das Angebot ist.
- Mängel dokumentieren und einfordern. Handelt es sich um einen Mangel, muss der Vermieter diesen ohne Gegenleistung beheben. Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung.
- Beratung einholen. Der örtliche Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht helfen bei der Einschätzung. Die Beratungskosten sind meist deutlich geringer als die dauerhafte Mehrbelastung.
Die freundliche Ansprache mag verlockend wirken – doch am Ende geht es nicht um Ihr Wohl als Mieter, sondern um die Maximierung der Vermieterrendite. Ein gesundes Misstrauen ist bei solchen Angeboten mehr als angebracht.















