Wenn die Wohnung im Hochsommer zur Sauna wird, stellt sich vielen Mietern die gleiche Frage: Darf ich die Miete mindern, wenn es drinnen unerträglich heiß ist? Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen schon. Es gibt allerdings keine festen Gradzahlen, ab denen automatisch gemindert werden darf. Die Rechtsprechung schaut vor allem auf die baulichen Gegebenheiten und die konkrete Beeinträchtigung.
Kein gesetzlicher Grenzwert für Hitze
Im Gegensatz zur Heizung im Winter (mindestens 20–22 Grad) gibt es für zu hohe Temperaturen keine klare gesetzliche Untergrenze. Ob ein Mangel vorliegt, entscheiden die Gerichte immer im Einzelfall. Entscheidend ist, ob die Wohnung noch „vertragsgemäß“ nutzbar ist.
Wann Gerichte eine Mietminderung wegen Hitze erlaubt haben
- Amtsgericht Hamburg (2006): In einer Dachgeschosswohnung stiegen die Temperaturen tagsüber auf über 30 Grad und nachts auf über 25 Grad. Das Gericht gewährte 20 % Mietminderung, weil der Wärmeschutz nicht dem Standard zum Zeitpunkt der Errichtung entsprach. (Az. 46 C 108/04)
- Amtsgericht Frankfurt (2019): In einem Passivhaus wurde eine Mietminderung abgelehnt. Das Gericht argumentierte, dass nächtliches Lüften zum Konzept des Hauses gehört und dem Mieter von Anfang an bekannt war. (Az. 33 C 299/19)
Wann haben Sie gute Chancen auf Mietminderung?
- Die Wohnung heizt sich extrem auf (über 30 Grad über längere Zeit)
- Schlechte oder fehlende Isolierung (vor allem Dachgeschoss oder Altbau)
- Keine ausreichende Möglichkeit zum nächtlichen Lüften (z. B. Lärm oder Sicherheitsrisiken)
- Gesundheitliche Beeinträchtigung (z. B. bei Kleinkindern, älteren Menschen oder Vorerkrankungen)
So gehen Sie richtig vor
- Dokumentieren Sie die Temperaturen
Messen Sie mehrmals täglich Innen- und Außentemperatur (idealerweise mit einem Gerät mit Speicherfunktion). Notieren Sie Datum, Uhrzeit und wie stark die Wohnung genutzt werden kann. - Schreiben Sie den Vermieter an
Per Einwurf-Einschreiben. Beschreiben Sie das Problem, nennen Sie die gemessenen Temperaturen und setzen Sie eine Frist zur Abhilfe (z. B. 14 Tage). Fordern Sie z. B. bessere Verschattung oder Isolierungsmaßnahmen. - Mietminderung ankündigen
Reagiert der Vermieter nicht, kündigen Sie schriftlich die Mietminderung an und zahlen Sie ab diesem Zeitpunkt den geminderten Betrag unter Vorbehalt.
Realistische Minderungssätze
Je nach Intensität und Dauer der Hitze liegen die Sätze in der Praxis meist zwischen 10 und 25 Prozent der Kaltmiete. Bei extremen Fällen (über 32 Grad über mehrere Wochen) sind auch höhere Quoten möglich.
Praktische Tipps für den Sommer
- Tagsüber abdunkeln (Außenjalousien sind am effektivsten)
- Nachts intensiv lüften
- Ventilatoren und feuchte Tücher helfen kurzfristig
- Bei gesundheitlichen Problemen: Arztbesuch und Attest einholen
Fazit
Es gibt kein automatisches Recht auf Mietminderung ab 28 Grad – aber bei baulich bedingter, extremer Überhitzung stehen die Chancen gut. Wer sorgfältig dokumentiert und den Vermieter frühzeitig einbindet, kann in vielen Fällen eine faire Minderung durchsetzen.
















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